Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für jeden Auftrag. Da aber nicht ein Auftrag dem anderen gleicht, halten wir es mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenso und passen diesen den jeweiligen Anforderungen an.

Homepagepflege

1. Vertragslaufzeit und Kundigung
Der Homepagepflegevertrag wird fur eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten geschlossen und verlängert sich jeweils um weitere 3 Monate, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 1 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekundigt wird.

2. Fristlose Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kundigung aus wichtigem Grund bleibt fur beide Parteien unberuhrt. Fur cst - Webdesign liegt ein wichtiger Grund vor, wenn:
a) der Kunde seine Zahlungen einstellt,
b) sich der Kunde fur 2 aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Rechnungen oder eines wesentlichen Rechnungsteilbetrags oder uber einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten mit der Bezahlung von Rechnungen, deren Höhe den Grundpreis oder den Paketpreis im gewählten Tarif von 2 Monaten ubersteigt, in Verzug befindet,
c) der Kunde sich im Verzug befindet und trotz weiterer Mahnung nicht zahlt,
d) in Hinblick auf den Kunden Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird,
e) sonstige wichtige Grunde bestehen
f) Bei Preiserhöhungen der Homepagepflege steht dem Kunden ein sofortiges Kündigungsrecht zu.

Schlussbestimmungungen

Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Für Verträge mit Mein-Office und deren Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Unternehmenssitz des Kunden im Ausland befindet. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger des Kunden von Mein-Office gebunden. Sollte in diesen Bestimmungen eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).

 

Stand Grebenau, den 31.12.2020

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